Auch Ihre eigene Raucherkabine benutzen?
Gesetzgebung zum Rauchverbot
Die neue Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber, alle nichtrauchenden Mitarbeiter aktiv vor Tabakrauch rauchender Kollegen zu schützen.
Laut § 5 ArbStättV zum Nichtraucherschutz hat " der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind". Die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung sind zwingend.
Das Rauchen am Arbeitsplatz und in der Kantine kann zu Verstößen gegen die Arbeitsstättenverordnung führen.
In allen Bundesländern gelten zudem umfassende Gesetze zum Nichtraucherschutz in öffentlichen Gebäuden und in der Gastronomie.
Bei Verstößen werden fast überall Bußgelder angedroht.