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Aktuelles zum Rauchverbot

(Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 22. Mai 2008) 

Essen (ots) - Der am gestrigen Dienstag vom Gesundheitsministerium angekündigte Modellversuch, das ab 1. Juli geltende Rauchverbot für Einraum-Kneipen mit neuartigen Absauganlagen auszusetzen, findet nun doch nicht statt. Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) hat am Mittwoch seinen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in die Schranken gewiesen und den Plan für eine Testphase stoppen lassen.

 
"Wir müssen an den Gesundheitsschutz von 18 Millionen Personen denken", heißt es aus der Staatskanzlei. "Es gibt heute keinerlei von Ärzten als unbedenklich angesehene Grenzwerte für die 4000 Schadstoffe im Zigarettenqualm, deshalb gilt ab 1. Juli in allen Kneipen der Grenzwert Null. Und dieser Wert wird von keiner Lüftungsanlage erreicht." Die Idee eines Modellversuches sei vom Gesundheitsministerium nicht ausreichend durchdacht worden. Man habe vorschnell dem Druck der FDP nachgegeben. Am Mittwoch hatten im Ministerium und beim Gaststättenverband viele Wirte angefragt, ob sie am Test teilnehmen und allen Gästen das Rauchen weiter erlauben dürften. Scharfe Kritik äußerten Grünen- und SPD-Abgeordnete: In der Testphase würden "Personenversuche beim Gesundheitsschutz" gemacht, da unklar sei, ob die Anlagen genug Schutz böten. Nach dem Nichtraucher-Schutzgesetz dürfen die Wirte ihre Gäste ab 1. Juli nur noch rauchen lassen, wenn sie einen größeren abgetrennten Nichtraucher-Raum haben. Eine von der FDP durchgedrückte "Innovationsklausel" besagt, dass es Ausnahmen geben kann, "wenn durch technische Vorkehrungen ein dem Rauchverbot gleichwertiger Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleistet" sei. Die Klausel soll nun erst nach einer Verordnung des Ministeriums umgesetzt werden, die innerhalb der nächsten zwei Jahre erarbeitet wird. Auch der Gaststättenverband kennt keine Anlage, die den gleichen Schutz wie ein Rauchverbot bietet. "Wenn man Null Moleküle Rauch anstrebt, kann man das vergessen", sagte Sprecher Thorsten Hellwig. Die Wirte sollten lieber auf die Ausnahme setzen, dass bei geschlossenen Gesellschaften und in Raucherclubs auch künftig kein Rauchverbot gilt. Zudem hoffe man auf eine Verhandlung des Verfassungsgerichts am 11. Juni.


Pressekontakt: Westdeutsche Allgemeine Zeitung Zentralredaktion Telefon: 0201 / 804-272

 

 

 
 
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